Änderungen dieser Version

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Version 1, geändert von Prof. Dr. Steffen Kluge, Dipl.-Ing. am 02.05.2024 19:38:20.

konkret bisher sind folgenden Probleme mit fehlenden Nachweisen aufgetreten:
 
Erstakademiker / Erstakademikerin

hier muss der Nachweis erbracht werden, dass keiner der Eltern studiert hat.

Grundsätzlich ist es immer schwieriger nachzuweisen, dass etwas nicht da ist als umgekehrt.


konkretes Problem

für einen Elternteil (hier die Mutter) liegen keine Schulzeugnisse vor
die Unterlagen sind auf der Flucht verloren gegangen
eine spätere Anerkennung liegt nicht vor


Lösungsansatz:

Ersatzdokumente beschaffen

z.B. wie alt war Ihre Mutter, als sie nach Deutschland gekommen ist ... kann sie da überhaupt im Ausland studiert haben
z.B. [ https://de.wikipedia.org/wiki/Entgeltabrechnung ]Verdienstbescheinigung  und Arbeitsplatzbeschreibung bzw. [ https://de.wikipedia.org/wiki/Stellenbeschreibung ]Stellenbeschreibung  der Arbeit Ihrer Mutter

üblicherweise ist ein Studium in Form einer "besseren Arbeit" sichtbar ... oder eben nicht


z.B. üblicherweise gibt es aber (immer) einen Nachweis über einen Schulabschluss ... der wird für jeden Job gebraucht




Anerkennung

ob diese eingereichten "Ersatzdokumente" für eine Anerkennung ausreichend sind oder nicht, kann nur in Einzelfall und nach einer Prüfung der eingereichten Unterlagen entschieden werden.








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