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konkret bisher sind folgenden Probleme mit fehlenden Nachweisen aufgetreten:
- Erstakademiker / Erstakademikerin
- hier muss der Nachweis erbracht werden, dass keiner der Eltern studiert hat.
- Grundsätzlich ist es immer schwieriger nachzuweisen, dass etwas nicht da ist als umgekehrt.
- konkretes Problem
- für einen Elternteil (hier die Mutter) liegen keine Schulzeugnisse vor
- die Unterlagen sind auf der Flucht verloren gegangen
- eine spätere Anerkennung liegt nicht vor
- Lösungsansatz:
- Ersatzdokumente beschaffen
- z.B. wie alt war Ihre Mutter, als sie nach Deutschland gekommen ist ... kann sie da überhaupt im Ausland studiert haben
- z.B. Verdienstbescheinigung und Arbeitsplatzbeschreibung bzw. Stellenbeschreibung der Arbeit Ihrer Mutter
- üblicherweise ist ein Studium in Form einer "besseren Arbeit" sichtbar ... oder eben nicht
- z.B. üblicherweise gibt es aber (immer) einen Nachweis über einen Schulabschluss ... der wird für jeden Job gebraucht
- Ersatzdokumente beschaffen
- Anerkennung
- ob diese eingereichten "Ersatzdokumente" für eine Anerkennung ausreichend sind oder nicht, kann nur in Einzelfall und nach einer Prüfung der eingereichten Unterlagen entschieden werden.
- hier muss der Nachweis erbracht werden, dass keiner der Eltern studiert hat.