sonstige: Deutschlandstipendium
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Version 1, geändert von Prof. Dr. Steffen Kluge, Dipl.-Ing.
am 02.05.2024 19:32:23
prinzipiell müssen alle Nachweise auch schriftlich mit einem "Dokument" nachgewiesen werden. deswegen heißen Nachweise ja auch "Nachweise" und nicht "Behauptungen"
  • wenn Sie keinen "direkten" Nachweis haben, dann müssen Sie die Umstände "glaubhaft darlegen".
    • ob dieses dann anerkannt werden, können wir erst beantworten, wenn die Unterlagen überprüft wurden.



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