Alle Nachweise müssen einen offiziellen Charakter haben

zulässig
  • Urkunden
    z.B.
    • Zeugnisse
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • Patente
    • ...
  • amtliche Dokumente oder Bescheide
    z.B.
  • Bescheinigungen  von Firmen oder Vereinen
    auf Briefbogen mit Stempel und Unterschrift
    z.B.
    • Arbeitszeugnisse
    • Verdienstbescheinigungen
    • Teilnahmebescheinigungen
      • für Schulungen
      • ...
    • Ärztliche Bescheinigungen
    • ...
  • Veröffentlichungen
    z.B.
    • Kopie der Veröffentlichung
    • Messekataloge
    • ...


unzulässig
  • Empfehlungsschreiben
  • privat ausgestellt "Dokumente"
  • ...


siehe auch


Anforderungen an die Nachweise