konkret bisher sind folgenden Probleme mit fehlenden Nachweisen aufgetreten:
 
  • Erstakademiker / Erstakademikerin
    • hier muss der Nachweis erbracht werden, dass keiner der Eltern studiert hat.
      • Grundsätzlich ist es immer schwieriger nachzuweisen, dass etwas nicht da ist als umgekehrt.
    • konkretes Problem
      • für einen Elternteil (hier die Mutter) liegen keine Schulzeugnisse vor
      • die Unterlagen sind auf der Flucht verloren gegangen
      • eine spätere Anerkennung liegt nicht vor
    • Lösungsansatz:
      • Ersatzdokumente beschaffen
        • z.B. wie alt war Ihre Mutter, als sie nach Deutschland gekommen ist ... kann sie da überhaupt im Ausland studiert haben
        • z.B. Verdienstbescheinigung  und Arbeitsplatzbeschreibung bzw. Stellenbeschreibung  der Arbeit Ihrer Mutter
          • üblicherweise ist ein Studium in Form einer "besseren Arbeit" sichtbar ... oder eben nicht
        • z.B. üblicherweise gibt es aber (immer) einen Nachweis über einen Schulabschluss ... der wird für jeden Job gebraucht
        • z.B. ...
    • Anerkennung
      • ob diese eingereichten "Ersatzdokumente" für eine Anerkennung ausreichend sind oder nicht, kann nur in Einzelfall und nach einer Prüfung der eingereichten Unterlagen entschieden werden.


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