an der Hochschule Flensburg gilt folgende Regelung hinsichtlich der "Corona-Semester":

die Corona-Semester wurden in unserer sog. Corona-Bescheinigung (gesonderte Studienbescheinigung) wie nachstehend als nicht zu berücksichtigen vermerkt, jedoch aufgrund unserer Systeme als Fachsemester weiter gezählt:

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Alle Studierenden, für die dieser Sachverhalt in Betracht kommen würde, können sich gern die Corona-Bescheinigung über das Studierendensekretariat  erstellen lassen.
=> bitte wenden Sie sich ggf. hierzu an Frau Rußbüldt


für die Bewerbung zum Deutschlandstipendium bedeutet das:
  • tragen Sie das Fachsemester laut Studienbescheinigung ins Bewerbungsformular ein
    • Grunddaten 03 - Leistung im Studium Hochschule Flensburg
  • tragen Sie die Corona-Semester laut Corona-Bescheinigung ins Bewerbungsformular ein
    • Ergänzung 01 - "Corona"
  • laden Sie die Corona-Bescheinigung hoch
    • Ergänzung 01 - "Corona " - Nachweise


bei hochgeladenem Nachweis der Corona-Bescheinigung der Hochschule Flensburg, werden von den Fachsemestern nach Studienbescheinigung die Corona-Semester abgezogen, so dass sich "reale-Fachsemester" ergeben, die für die für die Berücksichtigung der Regelstudienzeit relevant sind.

z.B.
+ 9 Fachsemester
- 4 Corona Semester
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  5 = 9 - 4 reale Fachsemester


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