Änderungen dieser Version

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Version 1, geändert von Prof. Dr. Steffen Kluge, Dipl.-Ing. am 22.05.2024 15:27:57.

an der Hochschule Flensburg gilt folgende Regelung hinsichtlich der "Corona-Semester":
die Corona-Semester wurden in unserer sog. Corona-Bescheinigung (gesonderte Studienbescheinigung) wie nachstehend als nicht zu berücksichtigen vermerkt, jedoch aufgrund unserer Systeme als Fachsemester weiter gezählt:

[ https://elearning.hs-flensburg.de/download/normal/0/754a77b1f3255465fb44c6cb4deeca46/blob ]
Alle Studierenden, für die dieser Sachverhalt in Betracht kommen würde, können sich gern die Corona-Bescheinigung über das [ https://hs-flensburg.de/hochschule/organisation/zentrale-verwaltung/studierendenservice ]Studierendensekretariat  erstellen lassen.
=> bitte wenden Sie sich ggf. hierzu an [ https://hs-flensburg.de/hochschule/personen/russbueldt ]Frau Rußbüldt


für die Bewerbung zum Deutschlandstipendium bedeutet das:

tragen Sie das Fachsemester laut Studienbescheinigung ins Bewerbungsformular ein

Grunddaten 03 - Leistung im Studium Hochschule Flensburg


tragen Sie die Corona-Semester laut Corona-Bescheinigung ins Bewerbungsformular ein

Ergänzung 01 - "Corona"


laden Sie die Corona-Bescheinigung hoch

Ergänzung 01 - "Corona " - Nachweise





bei hochgeladenem Nachweis der Corona-Bescheinigung der Hochschule Flensburg, werden von den Fachsemestern nach Studienbescheinigung die Corona-Semester abgezogen, so dass sich "reale-Fachsemester" ergeben, die für die für die Berücksichtigung der Regelstudienzeit relevant sind.

z.B.
+ 9 Fachsemester
  • 4 Corona Semester

  5 = 9 - 4 reale Fachsemester


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